Ihr fairer DJ und Veranstaltungspartner im Raum Aachen / Köln

AGB


§1 Die Anreise des Diskjockeys erfolgt ca. 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Der Veranstalter verpflichtet sich, beim Erscheinen des Diskjockeys persönlich am Veranstaltungsort zu sein oder einen Ansprechpartner als Vertreter zu benennen.

§2 Der Veranstalter stellt dem Diskjockey einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung. Fallen hierfür Kosten an, so sind diese vom Veranstalter zu tragen. Findet die Veranstaltung nicht im Erdgeschoss statt und steht kein Aufzug im Gebäude zur Verfügung, so ist der Veranstalter verpflichtet, dies vorab dem Diskjockey mitzuteilen. Gegebenenfalls hat der Veranstalter eine Hilfskraft zum Transport der technischen Ausrüstung zu stellen.

§3 Der Diskjockey ist verantwortlich für die Bereitstellung einer entsprechend der Räumlichkeit dimensionierten PA- und Licht-Anlage sowie aller weiteren zu seiner Arbeit notwendigen Geräte

§4Der Veranstalter stellt dem Diskjockey einen oder mehrere Tische mit einer Gesamtfläche von mindestens 1,20 m x 0,60 m zur Verfügung.

§5 Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für einen trockenen Standort ( z.B. Zelt)           des Diskjockeys und seiner Ausrüstung.

§6 Der Veranstalter sichert die Bereitstellung eines Stromanschlusses in der Nähe der Stellfläche des DJs zu. Der Anschlusswert muss mindestens 2x 16 A (2x 230 V) betragen. Die Kosten für den Strom trägt der Veranstalter.

§7 Die Musikauswahl kann auf Wunsch des Veranstalters im Vorfeld mit dem Diskjockey besprochen werden. Dennoch besteht kein Anspruch, dass ein bestimmter Titel verfügbar ist.

§8 Größere Moderationen (wie Preisverleihungen etc.) und Spieleinlagen sind möglich und erfolgen nur nach Rücksprache.

§9 Über die Musiklautstärke während der Veranstaltung entscheidet der Kunde und/oder Veranstalter.

§10 Der Kunde oder Veranstalter ist dem Diskjockey gegenüber verpflichtet, bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung den genauen Veranstaltungsort mit (Navi)-Adresse zu benennen.

§11 Für die Abführung der GEMA-Gebühren (und für das Stellen evtl. dafür notwendiger Anträge) ist allein der Veranstalter verantwortlich.

§12 Das Catering (Essen, alkoholfreie Getränke) des Diskjockey und max. einer weiteren Hilfskraft ist eine freiwillige Leistung des Kunden oder Veranstalters.

 

§13 Die Dienstleistungspauschale in Euro € wird je nach Angebot und Preisgestaltung fest in der Buchungsbestätigung vereinbart. Die Pauschale des Angebots kann erhöht werden, wenn sich Lohn - Neben -  und Erhaltungskosten, Kosten Dritter ( bei Leihgeräten ) etc. ebenfalls erhöhen. Die Erhöhung des Gesamtbetrages muss dem Kunden in schriftlicher Form durch ein neues Angebot mitgeteilt werden.

§14 Weitere unvorhergesehene Kosten bzw. Mehraufwand für den Diskjockey (frühere oder längere Anfahrt, Auf- und Aufbau, keine oder nur minderwertige Stromversorgung etc.) gehen zu Lasten des Kunden oder Veranstalters.

§15 Der Gesamtbetrag wird vom Kunden oder Veranstalter direkt nach der Veranstaltung in bar an den Diskjockey gezahlt.

§16 Über die Höhe der vereinbarten Dienstleistungspauschale ist Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Der Diskjockey ist berechtigt, vor oder während der Veranstaltung Abschlagszahlungen oder die vollständige Dienstleistungspauschale zuzüglich vereinbarter Kosten für Fahrt und Übernachtung einzufordern.

§17 Der Veranstalter ist für die persönliche Sicherheit des Diskjockeys und die Sicherheit der Ausrüstung des Diskjockeys am Veranstaltungsort verantwortlich. Werden Schäden an der Ausrüstung des Diskjockeys vom Veranstalter oder dessen Gästen verursacht, so haftet der Veranstalter hierfür. Dem Veranstalter steht es frei, sich die entstehenden Kosten vom Verursacher ersetzen zu lassen.

§18 Die vorzeitige Kündigung des Vertrages ohne wichtigen Grund ist unzulässig.

§19 Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeglicher Art können daraus nicht hergeleitet werden. Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.

STORNO:

Die Stornierung eines bestätigten Auftrages kann bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung kostenlos storniert werden.

Danach fallen folgende Kosten an:

14 Tage vorher:                                      25%

7 Tage vorher:                                        50%

3 Tage vorher:                                        75%

1 Tag                                                           100%

Veranstaltungstag:                             125%

Jegliche Art von mündlichen Vereinbarungen vertragsbezogener Natur ist ungültig. Sie bedürfen zur Gültigkeit regulär einer Schriftform (z.B. Buchungsbestätigung).

Die Stornierung bedarf einer Schriftform per E-Mail.

§ 20 Mit der Beauftragung zu Ihrem Fest werden diese AGB vollständig anerkannt. Spätere Anmerkungen etc. sind nicht zulässig.

 

Stand : 01/2023